Haftpflicht:

Jeder Hund ist ein Risiko!

Nach dem Willen des Nationalrats soll bald ein eidgenössisches Hundegesetz gelten, das Hundehalter stärker in die Pflicht nimmt.
Bis das Gesetz in Kraft tritt, wird es aber noch dauern.

Was Hundehalter jetzt schon wissen müssen:

Der Nationalrat hat am 9. Juni ein eidgenössisches Hundegesetz beschlossen:

Unter anderem sollen Hundehalter für Schäden, die ihr Hund verursacht, verschärft haften, zudem wird eine Haftpflichtversicherung obligatorisch.
Das neue Gesetz muss aber noch von Volk und Ständerat angenommen werden, was wohl noch eine Weile dauern wird.
Doch auch wenn es in Kraft tritt, wird es die kantonalen Hundegesetze nicht ausser Kraft setzen
- diese gehen in ihren Vorschriften zum Teil deutlich weiter als das eidgenössische Gesetz und sind für Hundehalter in erster Linie massgebend.
- Wer sich informieren möchte, welche Vorschriften in seinem Kanton gelten, findet die kantonalen Vorschriften unter :
- www.tierimrecht.org/..

Doch unabhängig vom Gesetz ist es Hundehaltern dringend zu empfehlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.
Ebenso Personen, die regelmässig einen Hund hüten.
Denn sie haften grundsätzlich für Schäden, die ihr Tier verursacht.
Wenn es zu einem Personenunfall kommt, kann das rasch zu hohen Kosten führen.

Hundehalter können bereits heute in die Pflicht genommen werden.
Beispielsweise bei Verletzungen bei Menschen, Tieren oder Sachschäden ( etwa zerrissene Kleider oder beschädigte Fahrzeuge ).

Eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter ist auch sinnvoll :

- Wer Opfer einer Hundeattacke wird, soll nicht Gefahr laufen, den finanziellen Schaden selber tragen zu müssen , weil der fehlbare Hundehalter keine Versicherung abgeschlossen und selber zu wenig Geld hat , um den Schaden zu decken.


Bitte überprüfen Sie folgende Punkte:

- Sind auch Personen mitversichert, die den Hund vorübergehend betreuen ?
- Ist eine genügend hohe Deckungssumme vereinbart ( 3 - 5 Mio Franken )?
- Zahlt die Versicherung auch Schadenersatz, wenn keine Haftpflicht besteht?
- Bis zu welchem Betrag?